Was bedeutet die Unterrichtsversorgung?

Die vom Kultusminsterium ermittelte Unterrichtsversorgung ist nur ein theoretischer Wert für die Aussage, wie die jeweilige Schule mit Lehrern ausgestattet ist.

Bei der Unterrichtsversorgung der jeweiligen Schule werden die Sollstunden (Lehrerstundenbedarf)  ins Verhältnis zu den zugewiesenen Lehrerstunden (Ist-Stunden) gesetzt.

Der Lehrerbedarf berechnet sich aus dem Pflichtunterricht der einzelnen Fächer und zusätzlichem Bedarf an Stunden, etwa für Inklusion, Ganztagsbetreuung und Sprachförderung, sowie aus sogenannten Poolstunden.

Nicht eingerechnet sind:

  • kurzfristiger Ausfall von Schulstunden wegen Erkrankung von Lehrern,
  • langfristiger Ausfall von Lehrerinnen während der Mutterschutzzeit
  • Ausfall durch Klassenfahrten, Prüfungsaufsicht, Betreuung bei Praktika oder ähnlichem
  • Ausfall durch Fortbildungen

Bei einer Schule, die rechnerisch eine 100%ige Unterrichtsversorgung aufweist, fallen demnach die nicht eingerechneten Stunden ersatzlos aus, welche in etwa einen Anteil von rd. 5% bis zu 20% aufweisen können.